In unserer Kanzlei fallen notarielle Tätigkeiten in großem Umfange an. Die Notare werden von berufserfahrenen Notarfachkräften unterstützt.

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind im deutschen Rechtssystem ein wichtiger Teil der vorsorgenden Rechtspflege. Das bedeutet, sie sind dazu da, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden bzw. zu befrieden.

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Rechtsgeschäfte in die Hände der Notare gelegt, und zwar solche, die besonderer Beratung und Belehrung der Beteiligten bedürfen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es um Grundbuch- und Handelsregistergeschäfte geht oder um besondere Familienangelegenheiten wie z.B. Ehe oder Erbschaft. Die Notare entwerfen Verträge und andere Erklärungen individuell nach dem Willen der Parteien und stellen sicher, dass die Beteiligten ihre Erklärungen gut durchdenken und vor der Unterzeichnung über alle erkennbaren Rechtsfolgen informiert und belehrt sind. Notare sind jedoch auch dafür zuständig, Unterschriften zu beglaubigen und verschiedene Bescheinigungen auszustellen.

Rechtsgeschäfte im Immobilienbereich stellen einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Notars dar. Hier ist der Notar vor allem für die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen wie auch bei der Belastung von Grundstücken mit Grundschulden zuständig. Auch für die Bestellung und Löschung von Belastungen in den Abteilungen II und III des Grundbuches (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch, Grundschuld) ist der Notar zuständig.

Auf dem Gebiet des Erbrechts erstreckt sich die Tätigkeit des Notars auf die Beurkundung von Einzel- oder gemeinschaftlichen Testamenten, beispielsweise in Form des so genannten „Berliner Testaments“ und auf die Beurkundung von Erbverträgen. Hinzu kommt die Beurkundung von Erbscheinsanträgen, von Erbauseinandersetzungsverträgen oder die Beglaubigung von Erbausschlagungen.

Wer die Bestellung eines Betreuers vermeiden will, kann dies weitgehend durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erreichen. Hierin bestellt man für den Fall schwerer Erkrankungen einen Bevollmächtigten seines Vertrauens und legt fest, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden oder unterbleiben sollen. Gehören Immobilien zum Vermögen, ist eine notarielle Beurkundung, zumindest aber Beglaubigung erforderlich, auch sonst aber angeraten, um Zweifelsfälle auszuschließen.

Auf dem Gebieten des Familienrechts bedarf es häufig einer Beurkundung von Vereinbarungen, beispielsweise von Eheverträgen oder Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungen oder bei Adoptionen.

Auch im Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt der Notar eine Reihe von Aufgaben. Dort ist der Notar beispielsweise zuständig für die Beurkundung von Gründungsverträgen einer GmbH, Übertragung von Geschäftsanteilen oder z.B. für Umwandlungen von Gesellschaften wie auch für die Beglaubigung von Anträgen zum Handelsregister.

Im schiffahrtsrechtlichen Bereich entwerfen und beurkunden wir Kaufverträge für Seeschiffe und die erforderlichen Anmeldungen beim zuständigen Seeschiffsregister. Das gleiche gilt für die Bestellung von Schiffshypotheken.

Darüber hinaus ist der Notar auch als Berater vor allem auf den rechtlich teilweise komplexen Gebieten des Immobilienrechts, Erbrechts, Familienrechts und Gesellschaftsrechts tätig.

Häufiger sind steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, für die ein Steuerkundiger, in der Regel der Steuerberater der Beteiligten, hinzuzuziehen ist.

Kennzeichnend für die Tätigkeit des Notars ist seine Unabhängigkeit und Überparteilichkeit, so dass es dem Notar obliegt, bei mehrseitigen Vereinbarungen die Interessen sämtlicher Vertragsparteien zu wahren.

Dieter van Hove - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Dieter van Hove

Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht

Notariatsverwahrer für Heero de Buhr

Dieter van Hove ist in Emden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Seit 1992 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 2002 wurde er zum Notar bestellt. Darüber hinaus ist er Aufsichtsratsmitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft.

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Nina Hofmann - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Nina Hofmann

Rechtsanwältin und Notarin Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Notariatsverwahrerin für Hermann Weerda

Nina Hofmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Sie ist seit 2009 als Rechtsanwältin zugelassen und erwarb die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht in den Jahren 2012 und 2020. 2016 wurde sie zur Notarin bestellt. Nina Hofmann war als Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an der Hochschule Emden/Leer tätig. Sie ist ehrenamtlich tätig u.a. als notarielle Notarprüferin für die Notarkammer Oldenburg, als Konsulentin der Naturforschenden Gesellschaft zu Emden und im Vorstand des Fördervereins van-Ameren-Bad.

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Christian Flügge - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Christian Flügge

Rechtsanwalt und Notar

Notariatsverwahrer für Dr. Bernd-R. Bessau

Christian Flügge ist in Aurich geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach dessen Abschluss absolvierte an der University of London zusätzlich einen Masterstudiengang und erwarb damit den Titel Master of Laws (LL.M.). Er ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. 2015 wurde Christian Flügge zum Notar bestellt.

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Peter Bartsch - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Peter Bartsch

Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Verkehrsrecht

Peter Bartsch ist in Emden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt in Emden zugelassen. 2020 wurde er zum Notar bestellt. Ehrenamtlich engagiert er sich als Sportrichter für den Niedersächsischen und den Norddeutschen Fußballverband. Peter Bartsch ist Vorsitzender des Stadtsportbundes Emden.

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ehemalige Notare

Hermann Weerda - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Hermann Weerda

Rechtsanwalt und Notar a.D. Fachanwalt für Familienrecht

Notariatsverwahrerin: Nina Hofmann

Hermann Weerda ist in Petkum (jetzt Emden) geboren und studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Bonn. Er ist seit 1979 als Rechtsanwalt zugelassen und wurde 1983 zum Notar bestellt. Hermann Weerda ist selbst Jäger, Jagdpächter und Mitglied einer Jagdgenossenschaft. Altersbedingt endete sein Notaramt Ende Oktober 2018. Er ist weiterhin als Rechtsanwalt tätig.

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Dr. Bernd-R. Bessau - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Dr. Bernd-R. Bessau

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Notariatsverwahrer: Christian Flügge

Dr. Bernd-R. Bessau studierte in Göttingen und London und wurde 1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 1980 bis 1986 war er als Geschäftsführer bei der IHK für Ostfriesland und Papenburg tätig. Von 1998 bis 2018 war er als Notar bestellt. Für seine langjährige Tätigkeit als Richter im II. Senat des Nds. Anwaltsgerichtshof wurde er 2016 mit der Kammermedaille ausgezeichnet. Dr. Bessau ist seit vielen Jahren stellv. Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Emden und Dozent an der Hochschule Emden-Leer.

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Heero de Buhr - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Heero de Buhr

Im Ruhestand seit 1.6.2018

Notariatsverwahrer: Dieter van Hove

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