In unserer Kanzlei fallen notarielle Tätigkeiten in großem Umfange an. Die Notare werden von berufserfahrenen Notarfachkräften unterstützt.
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind im deutschen Rechtssystem ein wichtiger Teil der vorsorgenden Rechtspflege. Das bedeutet, sie sind dazu da, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden bzw. zu befrieden.
Der Gesetzgeber hat zahlreiche Rechtsgeschäfte in die Hände der Notare gelegt, und zwar solche, die besonderer Beratung und Belehrung der Beteiligten bedürfen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es um Grundbuch- und Handelsregistergeschäfte geht oder um besondere Familienangelegenheiten wie z.B. Ehe oder Erbschaft. Die Notare entwerfen Verträge und andere Erklärungen individuell nach dem Willen der Parteien und stellen sicher, dass die Beteiligten ihre Erklärungen gut durchdenken und vor der Unterzeichnung über alle erkennbaren Rechtsfolgen informiert und belehrt sind. Notare sind jedoch auch dafür zuständig, Unterschriften zu beglaubigen und verschiedene Bescheinigungen auszustellen.
Rechtsgeschäfte im Immobilienbereich stellen einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Notars dar. Hier ist der Notar vor allem für die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen wie auch bei der Belastung von Grundstücken mit Grundschulden zuständig. Auch für die Bestellung und Löschung von Belastungen in den Abteilungen II und III des Grundbuches (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch, Grundschuld) ist der Notar zuständig.
Auf dem Gebiet des Erbrechts erstreckt sich die Tätigkeit des Notars auf die Beurkundung von Einzel- oder gemeinschaftlichen Testamenten, beispielsweise in Form des so genannten „Berliner Testaments“ und auf die Beurkundung von Erbverträgen. Hinzu kommt die Beurkundung von Erbscheinsanträgen, von Erbauseinandersetzungsverträgen oder die Beglaubigung von Erbausschlagungen.
Wer die Bestellung eines Betreuers vermeiden will, kann dies weitgehend durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erreichen. Hierin bestellt man für den Fall schwerer Erkrankungen einen Bevollmächtigten seines Vertrauens und legt fest, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden oder unterbleiben sollen. Gehören Immobilien zum Vermögen, ist eine notarielle Beurkundung, zumindest aber Beglaubigung erforderlich, auch sonst aber angeraten, um Zweifelsfälle auszuschließen.
Auf dem Gebieten des Familienrechts bedarf es häufig einer Beurkundung von Vereinbarungen, beispielsweise von Eheverträgen oder Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungen oder bei Adoptionen.
Auch im Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt der Notar eine Reihe von Aufgaben. Dort ist der Notar beispielsweise zuständig für die Beurkundung von Gründungsverträgen einer GmbH, Übertragung von Geschäftsanteilen oder z.B. für Umwandlungen von Gesellschaften wie auch für die Beglaubigung von Anträgen zum Handelsregister.
Im schiffahrtsrechtlichen Bereich entwerfen und beurkunden wir Kaufverträge für Seeschiffe und die erforderlichen Anmeldungen beim zuständigen Seeschiffsregister. Das gleiche gilt für die Bestellung von Schiffshypotheken.
Darüber hinaus ist der Notar auch als Berater vor allem auf den rechtlich teilweise komplexen Gebieten des Immobilienrechts, Erbrechts, Familienrechts und Gesellschaftsrechts tätig.
Häufiger sind steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, für die ein Steuerkundiger, in der Regel der Steuerberater der Beteiligten, hinzuzuziehen ist.
Kennzeichnend für die Tätigkeit des Notars ist seine Unabhängigkeit und Überparteilichkeit, so dass es dem Notar obliegt, bei mehrseitigen Vereinbarungen die Interessen sämtlicher Vertragsparteien zu wahren.