Energierecht

Das Energierecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst mit Erzeugung, Transport, Verteilung und Verbrauch von Energie alle Rechtsnormen, welche die Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne ist dies die leitungsgebundene Versorgung vor allem mit Gas und Strom. Insgesamt ist das Energierecht in den vergangenen Jahren vielschichtiger und komplexer geworden. Ein Schwerpunkt innerhalb des Energierechts ist das Zivilrecht.

Im Zivilrecht (Privatrecht) geht es insbesondere auch darum, für Bürger, Gewerbetreibende und Industriekunden gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine sichere, ausreichende und preisgünstige Energieversorgung zu gewährleisten. Die Energieversorgung hat also für das tägliche Leben eine sehr große Bedeutung. Im Rahmen von Versorgungsverhältnissen zwischen Kunden und Energieversorgern, kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen und Differenzen zur Höhe des Energieverbrauchs und im Speziellen zum Inhalt von Verbrauchsabrechnungen, welche der jeweilige Energieversorger erstellt. Diese Abrechnungen sind mittlerweile nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Rechtslage sehr komplex. Die rechtliche Grundlage bilden den Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zu dieser Rechtsmaterie gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang ist auch die mögliche Sperrung der Gas- bzw. Stromversorgung von sehr praktischer Bedeutung. Im Rahmen der Covid 19-Pandemie war hier auch die Rechtsprechung zur sogenannten Gas- und Strompreisbremse weiterhin relevant und ebenfalls von praktischer Bedeutung, nämlich für die Höhe der jeweiligen Verbrauchsabrechnung. Außerdem haben sich eine Reihe von Urteilen (auch des BGH) mit den Anforderungen an Preiserhöhungen und die Informationspflichten bei Vertragsabschlüssen im Rahmen von Energielieferverträgen befasst (Stichwort: Preistransparenz und Nachvollziehbarkeit).

Wir helfen also bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Verbrauchsabrechnung und Transparenz von Rechnungen.

Dem zivilrechtlichen Rahmen im Energierecht ist auch das Enteignungsrecht/Zwangsbelastungsrecht zuzuordnen. Aufgrund der vom Gesetzgeber (Stichwort: Energiesicherheit) geschaffenen Grundlagen zur Verlegung von Energieanlagen und Leitungen ist es in der Praxis weiterhin und auch in dem zunehmenden Maße erforderlich, auch private Grundstücke seitens der Netzbetreiber in Anspruch zu nehmen. Üblicherweise und sinnvollerweise werden derartige Nutzungsverträge für diese Zwecke auf freiwilliger Basis und einvernehmlich zwischen Eigentümer und Netzbetreibern geschlossen. Dies ist aber nicht immer der Fall. Derartige Rechte für den Bau und Betrieb von Leitungen können vom Netzbetreiber notfalls auch zwangsweise auch gegen den Willen des Grundstückseigentümers durchgesetzt werden; und zwar im Wege der Enteignung, d.h. der zwangsweise durchgesetzten Bau- und Betriebserlaubnis und mittels einer Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein derartiges Zwangsrecht für Zwecke der Energieversorgung zulässig ist zu Lasten des Grundstückseigentümers. In dieser Frage gibt es enge rechtliche Voraussetzungen. Auch hier existiert eine über viele Jahre etablierte umfangreiche Rechtsprechung, aus der sich die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer Enteignung ergeben. Im Bereich des zivilrechtlich geprägten Energierechtes geht es auch um Fragen, welche die Nutzung von Grundstücken durch Winderzeugungsanlagen (WEA) und großflächige Photovoltaikanlagen betreffen. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang grundstücksrechtliche Fragen speziell zur Zulässigkeit und zu den Bedingungen einer Grundstücksnutzung. Netzanschlussfragen, Vergütungsfragen aber auch Haftungsfragen sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung; und dies im Zusammenspiel zwischen Grundstückseigentümer und Anlagenbetreiber. Schwerpunkt ist hier im Vorfeld die Beratung, um hernach rechtliche Auseinandersetzung, namentlich Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden.

Unsere Anwälte für Energierecht:

Dieter Schreiber

Rechtsanwalt