Das Arbeitsrecht stellt ein Sondergebiet des Zivilrechts dar. Es findet seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und zahlreichen Spezialgesetzen, z.B. dem Kündigungsschutzgesetz, dem Teilzeit- und Befristungsgesetz oder dem Mindestlohngesetz. Auch tarifliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen sind zu berücksichtigen.

Bereits bei der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Erstellung oder Prüfung des Arbeitsvertrags zu beauftragen. So können von vornherein zukünftige Konflikte (insbesondere teure Verfahren vor dem Arbeitsgericht) vermieden werden. Beratungsbedarf gibt es häufig zu Scheinselbständigkeit, Minijob oder Saisonarbeit sowie Mindesturlaub, Über- und Mehrarbeitsstundenregelungen, Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitverteilung, Krankmeldung oder Ausschlussfristen. Wir besprechen mit Ihnen eingehend die gewünschte Vertragsgestaltung und setzen diese rechtssicher für Sie um.

Auch im laufenden Arbeitsverhältnis tauchen häufig Problemstellungen auf. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Mitarbeiter ihre Arbeitsstunden reduzieren oder aufstocken möchten, in Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit gehen oder daraus zurückkehren, wenn ein Zwischenzeugnis verlangt wird oder es um die Abgeltung von Überstunden geht. Hier sind meist praktische Lösungen gefragt, die wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten können.

Kommt es zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für beide Seiten empfehlenswert. In vielen Fällen wird das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet. Soll eine solche Kündigung angegriffen werden, muss binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Im diesem Gerichtsverfahren geht es häufig nicht nur um die Kündigung an sich, sondern zusätzlich um Lohnansprüche, Urlaubs- oder Überstundenabgeltung und um die Erteilung eines Zeugnisses. Es kann der Interessenlage entsprechen, eine Abfindung zu vereinbaren, die in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt, jedoch der Höhe nach abhängig von den Chancen des Obsiegens und Unterliegens im Kündigungsschutzprozess ist.

Zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann auch ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden, dessen Formulierung man einem qualifizierten Rechtsanwalt überlassen sollte. Andernfalls droht für den Arbeitnehmer der Verlust sozialrechtlicher Ansprüche, z.B. ALG I oder – im Falle von Regelungslücken – ein weitergehender Streit über Geldforderungen.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht:

Dieter van Hove - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Dieter van Hove

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Flügge - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Christian Flügge

Rechtsanwalt und Notar

Nina Hofmann - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Nina Hofmann

Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rufen Sie uns an unter: 04921-58930

Rückruf anfordern

E-Mail senden

 

X