Das Erbrecht stellt einen elementaren Bereich des Privatrechts dar und ist im wesentlichen im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), aber auch vielen weiteren Vorschriften geregelt. Unsere Kanzlei ist auf dem komplexen Gebiet des Erbrechts sowohl in anwaltlicher als auch in notarieller Hinsicht tätig.

Das Erbrecht betrifft jeden Menschen. Irgendwann ist jeder Erblasser oder Erbe, so daß man sich dieser Thematik nicht entziehen kann und auch nicht sollte.

Beim Tode eines Menschen gehen dessen Rechte und Pflichten auf eine oder mehrere Personen über, dem oder den Erben. Die Erbschaft fällt im Moment des Todes ohne weiteres Zutun an. Will ein Erbe das verhindern – z.B. bei überschuldeten Nachlässen-, muß er das Erbe innerhalb einer sechs-Wochen-Frist formgerecht ausschlagen.

Trifft man über seinen Nachlass zu Lebzeiten keine Regelung, tritt mit dem Tode die gesetzliche Erbfolge ein. Diese erfolgt im deutschen Recht nach Stämmen. Danach erben die Kinder und nachrangig die Kindeskinder des Verstorbenen. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen und ggfs. deren weitere Nachkommen. Darüberhinaus ist auch der Ehegatte erbberechtigt und erhält einen gesetzlichen Erbteil, obwohl er mit dem Verstorbenen nicht „blutsverwandt“ ist.

Der Nachlass wird unter den gesetzlichen Erben nach Quoten aufgeteilt. Diese Quoten bestimmen sich – sehr vereinfacht dargestellt – nach dem Verwandtschaftsgrad und der Anzahl der jeweils gleichberechtigten Erben. Eine Sonderstellung nimmt auch hier der Ehegatte ein.

Insbesondere bei unübersichtlichen Verwandtschafts- und Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine anwaltliche oder notarielle Beratung zu den gesetzlichen Erben und Erbquoten.

Die gesetzliche Erbfolge lässt sich durch Testament oder Erbvertrag ändern. Dabei gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten wie etwa das „Enterben“ gesetzlich Erbberechtigter, die Änderung von Erbquoten, die Einrichtung von Vermächtnissen, die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge u.v.m. Solche Gestaltungen sind jedoch rechtlich höchst anspruchsvoll und müssen mit allen rechtlichen und steuerlichen Folgen eingehend erörtert werden, um dem Willen des Verfügenden in allen Einzelheiten gerecht zu werden. In geeigneten Fällen sind auch lebzeitige Übertragungen von Vermögenswerten, ggfls unter Nießbrauchsvorbehalt, zu erwägen. Für die Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen stehen wir Ihnen in erster Linie als Notare zur Seite, bei größeren Vermögen ist ein Steuerberater hinzuzuziehen.

Als Notare beraten wir auch Ehegatten bei der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments. Das auch den Laien bekannte „Berliner Testament“ ist nicht immer zielführend und muß den Umständen des Einzelfalls angepaßt werden. Wenngleich ein formgerecht errichtetes privatschriftliches Testament wirksam ist, führen eigenhändige Testamente nicht selten zu kostenträchtigen Erbschaftsstreitigkeiten und eigentlich vom Erblasser nicht gewollten Ergebnissen, so daß eine notarielles Testament zu empfehlen ist, zumal bei Vorliegen eines notariellen Testaments in der Regel im Erbfall kein Erbschein notwendig ist.

In anwaltlicher Hinsicht vertreten wir Sie in allen Erbschaftsangelegenheiten, insbesondere Streitigkeiten, nach Eintritt des Erbfalls. Hier kann es z.B. um die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder um die Herausforderung eines Erbteils gehen.

Darüber hinaus ist unsere Kanzlei auch auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung tätig.

Aufgrund der Komplexität des Erbrechts wie auch des Erbschaftssteuerrechts ist eine fachliche Beratung auf dem Gebiet des Erbrechts dringend geboten, sowohl in anwaltlicher Hinsicht im Erbfall wie auch vorsorgend im notariellen Bereich.

Unsere Anwälte für Erbrecht:

Dr. Bernd-R. Bessau - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Dr. Bernd-R. Bessau

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Hermann Weerda - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Hermann Weerda

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Familienrecht

Dieter van Hove - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Dieter van Hove

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Flügge - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Christian Flügge

Rechtsanwalt und Notar

Nina Hofmann - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Nina Hofmann

Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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