Zur zwangsweisen Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs bedarf es eines vollstreckbaren Titels. Ein solcher Titel kann auf verschiedene Arten beschafft werden, die gängigste Form ist der gerichtliche Zivilprozess. In der Regel muss der Anspruch begründet und bewiesen werden. Gelingt dies, erhält man die Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung.

Die Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, mit dem ein Gläubiger seine festgestellten / titulierten Ansprüche gegenüber einem Schuldner zwangsweise durch die hierfür zuständigen Organe (insbesondere: Gerichtsvollzieher) durchsetzt. Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (Urteil/ Beschluß/ vollstreckbare notarielle Urkunde).

Damit es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, müssen entsprechende Anträge beim zuständigen Amtsgericht/Vollstreckungsgericht gestellt werden.

Bei der Zwangsvollstreckung heißt es grundsätzlich schnell sein; denn sollte ein Schuldner mehrere Gläubiger bedienen müssen, gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“.

Aus diesem Grunde unterhalten wir eine eigenständige Zwangsvollstreckungsabteilung mit besonders geschultem Personal, das ausschließlich das Mahnwesen sowie Inkasso und die Zwangsvollstreckung jeglicher Art betreiben. Wir gewährleisten so eine schnelle, kompetente und sichere Durchsetzung der realisierbaren Ansprüche für unsere Mandanten.

Die Kosten der Zwangsvollstreckung hat der Schuldner zu tragen. Sie werden mit der Hauptforderung geltend gemacht und im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Zahlt der Schuldner nicht, muß er auf Antrag Auskunft über sein Vermögen ( „eidesstattliche Versicherung“ ) erteilen und riskiert die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ( „Konkurs“).

Hinweis:
Für die Zwangsvollstreckung in Immobilien (Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) gelten besondere Regelungen. Für Zwangsverwaltungen klicken Sie bitte auf den folgenden Link: Zwangsverwaltung.

Zwangsvollstreckungsabteilung: Frau Jordan (04921-5893-210), Frau Voß (04921-5893-211) und Frau Hefft (04921-5893-201).

Unsere Anwälte für Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung:

Harald Hemken - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Harald Hemken

Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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