Ein gesondertes Rechtsgebiet „Internetrecht“ gibt es per se nicht. Unter diesem Oberbegriff fasst man diejenigen Rechtsverhältnisse zusammen, die bei der Nutzung des Internet zustande kommen. Diese Rechtsverhältnisse beurteilen sich z.B. nach dem allgemeinen Schuldrecht, dem Vertragsrecht, dem Verbraucher- und Datenschutzrecht, dem Urheberrecht oder dem Wettbewerbsrecht.

Gerade weil im Internet häufig das Eingehen eines Vertrags oder das Eröffnen eines Geschäfts einfacher erscheint und schneller von der Hand geht als im „echten Leben“, empfiehlt sich in der Regel eine juristische Beratung. Häufig ist den Beteiligten gar nicht bewusst, dass Geschäfte oder Verträge unter Zuhilfenahme des Internet sogar rechtlich anspruchsvoller und komplizierter zu beurteilen sind als normale Geschäfte auf „Papier“.

Bei der Erstellung einer Website stellt sich stets die Frage nach den gesetzlich erforderlichen Angaben im Impressum sowie nach den gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen nach den EU-weit anwendbaren Verbraucherrichtlinien (mittlerweile auch im deutschen Recht fest verankert). Hier gibt es zahlreiche Vorschriften, die für jede Website, jeden Onlinehandel, Webshop, jede Firmenwebsite und jeden Blog unterschiedlich zu beurteilen sind. Das gilt beispielsweise auch für Händler, die größere Plattformen wie Ebay oder Amazon nutzen. Bei Verstößen gegen solche gesetzlichen Vorschriften handelt man sich leicht Abmahnungen spezialisierter Wettbewerbsverbände ein. Wenn Ihnen eine solche Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung oder Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugegangen ist, sollten Sie sich dringend qualifizierten anwaltlichen Rat suchen. Wer Fernabsatzgeschäfte im Internet machen möchte benötigt zudem spezielle allgemeine Geschäftsbedingungen, die beispielsweise Versand und Rückversand, Gefahrübergang und Haftungsbeschränkungen regeln.

Die Anonymität und Schnelllebigkeit des Internet hat dazu geführt, dass es online leicht zu Urheberrechtsverstößen kommt, häufig geschieht das auch versehentlich oder aus Unwissenheit. Vielen Internet-Nutzern ist das deutsche Urheberrecht unbekannt, sie wissen nicht, dass alle geistigen Schöpfungen wie z.B. Bilder, Fotos, Texte, Musik allein dem Schöpfer gehören. Das Copyright ist sozusagen bereits eingebaut. Es sei denn, der Rechteinhaber gibt die Inhalte ausdrücklich frei („Open Source“) – auch eine teilweise Freigabe für bestimmte Zwecke ist möglich. Ohne ausdrückliche Freigabe verletzt man mit jeder Nutzung fremder Werke Urheberrechte und macht sich dem Inhaber gegenüber schadensersatzpflichtig. Zudem kann man dazu verpflichtet werden, eine vertragsstrafenbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Wer Internet-Tauschbörsen wie z.B. „Bittorrent“ verwendet, um z.B. Musiktitel oder Filme für Dritte bereit zu stellen, muss mit einer Abmahnung rechnen. Auch solche Abmahnungen bieten jedoch juristische Angriffspunkte, so dass sich eine anwaltliche Beratung empfiehlt. Auf keinen Fall sollte man Abmahnungen ignorieren. Damit riskiert man eine kostenpflichtige einstweilige Verfügung.

Unsere Anwälte für Internetrecht:

Christian Flügge - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Christian Flügge

Rechtsanwalt und Notar

Peter Bartsch - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Peter Bartsch

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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