Das Jagdrecht befasst sich mit allen die Jagd und die Jagdpacht betreffenden Fragen, so z.B. die Erlangung und der Verlust des Jagdscheins, Gewährung von Jagderlaubnissen oder auch Entzug der Jagderlaubnis. Natürlich auch die Frage des Jagdpachtvertrages oder aber der Rechte und Pflichten aus einem Jagdpachtvertrag, unabhängig davon, ob auf der Verpächterseite eine Jagdgenossenschaft oder der Verpächter einer Eigenjagd steht. Das Jagdrecht befasst sich desweiteren mit der Regelung von Wildschäden, also Schäden, die dadurch entstehen, dass spezielle im Jagdgesetz benannte Tierarten an den Feldfrüchten Fraßschäden oder aber Zerstörungsschäden verursachen.

Im straf-/ordnungsrechtlichen Bereich befassen wir uns in der Kanzlei mit der Vertretung von Jägern bei behaupteten Verstößen gegen das Jagdrecht, sei es hier durch Verstöße gegen die Schonzeit, gegen die Vorschriften bezüglich der Verwendung von Waffen oder auch des Einsatzes von Fallen jedweder Art.

Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt und Notar Weerda ist selbst Jäger, Jagdpächter und Mitglied einer Jagdgenossenschaft.

Unsere Anwälte für Jagdrecht:

Hermann Weerda - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Hermann Weerda

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Familienrecht

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