Das zivilrechtliche Agrarrecht behandelt alle die Landwirtschaft betreffenden Fragen, seien es Landpachtverträge, Pachterhöhungen oder die Abwehr von Pachterhöhungen, die Frage der Beendigung eines Pachtverhältnisses oder auch des Beginns eines Pachtverhältnisses, also die Beratung zum Abschluss eines Landpachtvertrages.

Weiter befasst sich das Agrarrecht mit den Vorschriften der Höfeordnung, so z.B. in Bezug auf die Hofübergabe, die Berechnung bzw. Abwehr von Abfindungsansprüchen der sogenannten weichenden Erben oder aber die spätere Geltendmachung von Beteiligungen, für den Fall, dass der Hoferbe/Hofübernehmer Teile des Hofes veräußert, ohne wiederum zu reinvestieren.

Unsere Kanzlei bearbeitet im rein zivilrechtlichen Bereich eben diese Fragen – d.h. also z.B. ob und inwieweit Zahlungsansprüche bestehen – nicht jedoch öffentlich-rechtliche Fragen.

Die Kenntnis des Agrarrechtes und hier insbesondere der Höfeordnung wirkt sich natürlich auch bei der notariellen Beratung im Bereich der Hofübergabeverträge, der Hoferbenbestimmung oder auch sonstiger, soweit es sich nicht um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt, erbrechtlichen Folgen aus. Diese Fragen werden in unserer Kanzlei von hier tätigen Notaren und Rechtsanwälten entsprechend berücksichtigt.

Unsere Anwälte für Landwirtschaftsrecht:

Dr. Bernd-R. Bessau - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Dr. Bernd-R. Bessau

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Hermann Weerda - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Hermann Weerda

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Familienrecht

Nina Hofmann - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Nina Hofmann

Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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