Mediation bedeutet Vermittlung und ist ein außergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten; die Bedeutung der außergerichtlichen Konfliktbewältigung nimmt zu, gerade im Bereich des Familienrechtes. Denn Auseinandersetzungen vor dem Familiengericht haben oft langandauernde Nachwirkungen, die sich insbesondere auf die Kinder negativ auswirken können.

In der Mediation bestimmen die Konfliktparteien eigenständig, über welche Themen gesprochen werden soll; der Mediator gibt insoweit keine Vorgaben. Er ist einzig und allein für die Gesprächsführung verantwortlich und schafft dadurch den Raum, der erforderlich ist, damit ein konstruktives Gespräch geführt werden kann.

Die Grundsätze der Mediation sind:

  • Freiwilligkeit:
    Die Ehepartner müssen bereit sein, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Jede Partei kann das Verfahren beenden;
  • Neutralität:
    Der Mediator muß beiden Parteien gegenüber neutral sein. Es scheiden daher als Mediator Personen aus, die bereits für einen Partner tätig geworden sind. Die Aufgabe des Mediators besteht darin, eine faire, interessengerechte und für beide Parteien befriedigende konfliktlose Lösung gemeinsam mit den Parteien zu finden.
  • Eigenverantwortlichkeit:
    Das Ehepaar, das eine Mediation durchführt, nimmt seine eigenen Interessen und Bedürfnisse wahr; jeder vertritt sich selbst;
  • Vertraulichkeit:
    Informationen und Erkenntnisse aus dem Mediationsverfahren dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten an Dritte (Richter/Jugendamt) nicht weiter gegeben werden.

Die Mediation ist im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren ein schnelles, selbstbestimmtes und kostengünstigeres Verfahren; die Konfliktparteien bleiben „Herr ihrer eigenen Entscheidung“, so dass diese unter Berücksichtigung ihrer persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Interessen und der Interessen der anderen Partei bzw. der gemeinsamen Kinder Entscheidungen treffen können. Im Mediationsverfahren soll es keine Sieger und/oder Verlierer geben; hierdurch wird eine tragfähige Beziehung zwischen den Beteiligten erfahrungsgemäß erhalten werden.

Die Verteilung der Kosten legen die Beteiligten fest. Das Honorar wird individuell mit ihnen vereinbart.

Unsere Anwälte für Mediation:

Harald Hemken - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Harald Hemken

Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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