Die Wohnung stellt eine existentielle Lebensgrundlage dar und ist zugleich Lebensmittelpunkt. Für den Unternehmer sind angemietete Geschäfts-/Gewerberäume regelmäßig unverzichtbare Grundlage seiner Tätigkeit.
Aufgrund dieser Bedeutung der Wohnung bzw. der Geschäfts-/Gewerberäume im Rechtsverkehr sind das Wohnraum- und das Geschäfts-/Gewerberaummietrecht im Gesetz und durch umfangreiche Rechtsprechung dazu stark reguliert. Die Rechtsprechung hat dabei nicht nur die Anwendung des Mietrechts im jeweiligen individuellen Einzelfall teilweise sehr ausdifferenziert. Es unterliegt zudem einem steten Wandel. So hat z. B. Beispiel der Bundesgerichtshof (BGH) das Recht im Bereich der Schönheitsreparaturen im Wohnungsmietrecht auf Grundlage der oftmals verwendeten Formularmietverträge nach und nach ausdifferenziert. Auch das Recht der Betriebs- und Nebenkosten und deren Umlage auf den Mieter ist wiederholt Gegenstand der sich fortentwickelnden Rechtsprechung. Aus diesen Gründen ist nicht nur eine umfassende Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, sondern insbesondere auch der aktuellen mietrechtlichen Rechtsprechung unabdingbare Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Kanzlei blickt auf eine langjährige Erfahrung im Mietrecht zurück und berät und vertritt diverse Wohnungsbauunternehmen und Großvermieter zu bzw. in ihren unterschiedlichen Anliegen, aber unter Beachtung der Grundsätze der Interessenkollision auch Mieter.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Mietrecht sind dabei insbesondere:
- Mietvertragsgestaltung
- Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Mieterhöhungen
- Kündigungen (z.B. wegen Zahlungsverzuges oder Eigenbedarfs) und daran anschließende gerichtliche Räumungsprozesse
- Schönheitsreparaturen
- Mietminderungen
Eine Schnittstelle zum Mietrecht ist das Wohnungseigentumsrecht.