Das Staatshaftungsrecht befasst sich mit Ansprüchen von Bürgern gegenüber dem Staat, also den Kommunen, dem Land und dem Bund, die z.B. aus Verkehrssicherungspflichtverletzungen oder aber fehlerhaften Auskünften und dergleichen entstehen könnten.

Hierzu gehören auch Ansprüche, die sich aus fehlerhafter Beratung z.B. in Baugenehmigungsverfahren ergeben können oder aber in der Stellung falscher Bescheide, so z.B. wenn eine Baugenehmigung erteilt wird und durch Dritte dann diese Baugenehmigung „zu Fall“ gebracht wird. Soweit bereits dann Aufwendungen entstanden sind, können diese möglicherweise ersetzt werden.

Unter Verkehrssicherungspflichtverletzungen sind wesentlich zu finden Schäden an Straßen und Wegen, fehlerhafte Verkehrszeichenregelung, witterungsbedingte Schadensereignisse, wie Überflutungen, Schäden, die von Bäumen oder Dächern ausgehen. Hierzu zählen aber auch Schäden aus Verkehrsunfällen, z.B. mit Rettungsfahrzeugen oder anderen Einsatzfahrzeugen.

Unser Büro befasst sich allerdings ausschließlich mit der Abwehr solcher Ansprüche, die gegenüber Kommunen und/oder kommunalen Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäusern etc. geltend gemacht werden.

Unsere Anwälte für Staatshaftungsrecht:

Hermann Weerda - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Hermann Weerda

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Familienrecht

Harald Hemken - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Harald Hemken

Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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