Das Strafrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, durch die Straftaten geregelt werden oder die Strafverfahren betreffen. Diese finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO), aber auch in vielen Nebengesetzen.
Als Beschuldigter eines Strafverfahrens durchlebt man häufig hochbelastende und manchmal sogar existenzgefährdende Situationen, beginnend mit einer Ladung zur Vernehmung, die sich im Briefkasten findet, bis zur Durchsuchung der Wohnung, Festnahme oder Untersuchungshaft.
Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Wem eine Straftat vorgeworfen wird, der sollte zunächst gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Niemand muss sich selbst belasten. Oft wird befürchtet, dass sich Schweigen negativ auf das weitere Verfahren auswirken könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Jedermann hat das Recht, bereits vor der ersten Vernehmung einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu kontaktieren.
Als Verteidiger tragen wir diesen Gegebenheiten Rechnung. Wir nehmen uns dem konkreten Fall an, erarbeiten für den Beschuldigten schnell und zuverlässig eine kompetente Verteidigungsstrategie. Dabei haben wir für den Mandanten stets das bestmögliche Ergebnis im Blick.
Zu unserer Tätigkeit gehört die Verteidigung im gesamten Spektrum des Strafrechts, von Körperverletzungen oder Beleidigungen bis hin zu Vermögensdelikten wie Diebstahl oder Betrug. Zugleich übernehmen wir auch die Vertretung von Mandanten, die Opfer einer Straftat geworden sind, um deren Rechte als Nebenkläger in einem gerichtlichen Verfahren durchzusetzen.