Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst das Verkehrsstrafrecht, das Bußgeldrecht, das Zivilrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld) und das Verwaltungsrecht (Führerschein/Fahrerlaubnis).

Als Ordnungswidrigkeiten werden Verstöße wie z. B. Geschwindigkeitsübertretungen, falsches Parken oder zu dichtes Auffahren geahndet. Hierfür ist als Sanktion ein Bußgeld vorgesehen, unter Umständen kann daneben auch ein Fahrverbot verhängt werden. Nach den Regelungen des Verkehrsstrafrechts sind besonders schwerwiegende Verstöße mit Freiheits- oder Geldstrafen bedroht. Dies gilt für Unfälle, bei den Menschen verletzt oder getötet worden sind oder beispielsweise auch bei „Trunkenheit im Verkehr“ oder Unfallflucht („unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“).

In all diesen Fällen gilt es, schnell und kompetent die Rechte des Mandanten zu wahren, ihn vor übereilten Erklärungen zu schützen und konsequent zu verteidigen. Mit der Wahrung seiner Rechte ist der Beschuldigte oder Betroffene selbst meist überfordert und bedarf der Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts. Wir beraten Sie über das Verfahren und die Erfolgsaussichten und übernehmen gegebenenfalls Ihre Verteidigung auch im gerichtlichen Verfahren.

Das zivile Straßenverkehrsrecht umfasst insbesondere Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Hier stellen sich meist viele rechtliche Fragen. Wie viel Schadenersatz bekomme ich? Steht mir ein Mietfahrzeug zu? Erhalte ich ein Schmerzensgeld? Oftmals wird man direkt nach einem Unfall mit einem Fragebogen der Polizei oder einem Schreiben der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung konfrontiert. In dieser Situation gilt es, den Überblick zu behalten und keine übereilten Erklärungen abzugeben. Wir übernehmen hierbei die rasche und umfassende Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und erledigen den Schriftverkehr und halten Kontakt mit Behörden, Gerichten und Versicherungen.

Schließlich umfasst das Verkehrsrecht auch das Fahrerlaubnisrecht. Wir betreuen hierbei Probleme im Zusammenhang mit Alkohol/Drogen und Fahreignung (medizinisch-psychologische Untersuchung), Punktsystem, Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis auf Probe, Fahrtenbuch sowie der Tilgung von Punkten.

Unsere Anwälte für Verkehrsrecht:

Peter Bartsch - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Peter Bartsch

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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