Das Wohnungseigentumsrecht wird durch die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), durch vielfältige Rechtsprechung und nicht zuletzt durch die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft selbst geprägt.

Das Wohnungseigentum besteht aus dem Sondereigentum an bestimmten Räumen und dem Anteil an Gemeinschaftseigentum (Grundstück und den Teilen der Gebäude, die nicht Sondereigentum sind).

Innerhalb der Eigentümergemeinschaft kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander und Fragen der Verwaltung.

Wir helfen bei allen Fragen und Konflikten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Unsere Hauptaufgaben liegen in der anwaltlichen Praxis vor allem in der Beitreibung von Wohngeldvoraus- bzw. -nachzahlungen (Hausgeld), Sonderzahlungen, Überprüfung von Jahresabrechnungen sowie Wirtschaftsplänen und dort insbesondere, ob die jeweiligen Verteilerschlüssel richtig angewendet wurden; wir vertreten sie außergerichtlich und gerichtlich bei Beschlussanfechtungsverfahren und unterstützen bei der Durchführung von Eigentümerversammlungen.

In notarieller Hinsicht entwerfen und beurkunden wir Teilungserklärungen und die für die Bildung von Wohnungseigentum notwendigen, dem Grundbuch gegenüber abzugebenden Erklärungen und beurkunden wir Wohnungskaufverträge. Soweit es bei Verkäufen einer Zustimmung des Wohnungsverwalters bedarf, ist dessen Erklärung für den Grundbuchverkehr in beglaubigter Form abzugeben.

Unsere Anwälte für Wohnungseigentumsrecht:

Dr. Bernd-R. Bessau - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Dr. Bernd-R. Bessau

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Harald Hemken - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Harald Hemken

Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dieter van Hove - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Dieter van Hove

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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