Dieses Rechtsgebiet umfasst die Gesamtheit der materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften, die bei einer Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen eingreifen.

Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit, auch drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die geordnete Abwicklung und – wenn möglich – die Sanierung des Gemeinschuldners. Diese Aufgabe übernimmt grundsätzlich der vom Gericht zu bestellende Insolvenzverwalter. Häufig kann ein Insolvenzverfahren allerdings mangels Masse gar nicht erst eröffnet werden. Auch bei eröffneten Verfahren können zumindest ungesicherte Gläubiger meist nur mit mehr oder weniger geringen Quoten rechnen, bis hin zum Totalausfall ihrer Forderung.

Für das Insolvenzrecht gibt es hierauf spezialisierte Anwälte, die auch als Insolvenzverwalter fungieren. Wir übernehmen derartige Aufgaben nicht und stehen nur für Einzelfragen zur Verfügung (Anmeldung von Forderungen, Erhebung oder Abwehr von Anfechtungsklagen u.a.m.).

Wenn Sie mit einem insolvenzrechtlichen Problem konfrontiert sind, sprechen Sie bitte unseren Kollegen Rechtsanwalt Bartsch an, um zu klären, ob wir Sie an einen spezialisierten Anwalt verweisen müssen oder die Sache selbst bearbeiten können.

Unsere Anwälte für Insolvenzrecht:

Peter Bartsch - Rödenbeek, de Buhr & Kollegen

Peter Bartsch

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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